Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen zum Wohle Aller
Erneuter Appell an alle Wertstoffhofbesucher
Seit 26. Oktober besteht auf allen 31 Wertstoffhöfen im Landkreis Böblingen wieder die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Mehrheit der Wertstoffhofbesucher hält sich daran, doch eine nicht unerhebliche und steigende Anzahl von Kunden nicht. Immer häufiger werden mit den Mitarbeitern Diskussionen über das Maskentragen geführt.
„Die landesweiten Regelungen und auch die geltende Pflicht zum Tragen von Mund- Nasenbedeckungen sind unverzichtbare Maßnahmen zur Eindämmung der hohen Infektionszahlen. Sie schützen Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen. Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich auf dem Wertstoffhof aufhalten, unabhängig von deren persönlichen Bewertung, daher werden wir die Maskenpflicht auf jeden Fall auf unseren Höfen durchsetzen“ nimmt der Erste Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs, Martin Wuttke dazu Stellung. „Fällt Personal aus, müssten wir zudem einzelne Höfe schließen oder die Öffnungszeiten verringern“.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet daher nochmals eindringlich um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und der Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen.
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