Gebühren für Gewerbeabfälle
Die Gebühren für die öffentliche Abfuhr von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen werden jährlich in einem Gebührenbescheid erhoben, aufgeteilt in eine Grundgebühr nach Nutzeinheiten und in eine Gebühr nach Anzahl der Leerungen.
1. Jahresgrundgebühr 2022: je Nutzeinheit 135,12 €
Die Grundgebühr bemisst sich nach den auf das Grundstück entfallenden Nutzeinheiten; erstreckt sich eine Nutzung über mehrere aneinandergrenzende Grundstücke desselben Eigentümers, bestimmt sich die Grundgebühr nach der Gesamtheit der Nutzfläche.
Nutzfläche |
entspricht |
---|---|
Bis 200 m² Nutzfläche |
0,5 Nutzeinheiten |
Von 201 bis 400 m² Nutzfläche |
1 Nutzeinheit |
Von 401 bis 800 m² Nutzfläche |
2 Nutzeinheiten |
Von 801 bis 1300 m² Nutzfläche |
3 Nutzeinheiten |
Von 1301 bis 1800 m² Nutzfläche |
4 Nutzeinheiten |
Von 1801 bis 2600 m² Nutzfläche |
5 Nutzeinheiten |
Jede weiteren angefangenen 800 m² Nutzfläche |
1 zusätzliche Nutzeinheit. |
2. Gebühr 2022 pro Leerung
Zusätzlich zur Grundgebühr fällt eine Gebühr je Leerung zur Entsorgung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen an:
Größe des Behälters |
Gebühr pro Leerung |
---|---|
120-l-Müllbehälter |
6,28 € |
240-l-Müllbehälter |
12,56 € |
1100-l-Müllgroßbehälter |
50,24 € |
2500-l-Müllgroßbehälter |
113,05 € |
4500-l-Müllgroßbehälter |
201,00 € |
Die Anzahl der Leerungen wird mit einem Chip registriert, der am Behälter angebracht ist.
Die Kosten für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen, die aufgrund einer Einzelfallregelung nach §5 der Abfallwirtschaftssatzung zum Restmüllheizkraftwerk angeliefert werden und für die eine Grundgebühr nach Nutzeinheiten erhoben wird, betragen 163,69 €/Tonne.
Die Müllbehälter können über unsere Formulare bestellt werden.
Für allgemeine Informationen zu Gebühren oder Behälterbestellungen bzw. Umtausch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung; Kundeninformation und Service: Tel. 07031 663-1550.