Belehrung von Personal im Lebensmittelbereich
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz für Personen, die mit Lebensmitteln umgehen (§ 43 IFSG)
Aktuell sind wegen der Coronakrise keine Belehrungen durch das Gesundheitsamt möglich !
Vorab können Sie sich von Ihrem Arbeitgeber belehren lassen. Dies bitte schriftlich festhalten mit dem Vermerk, dass die Gesundheitsämter momentan keine Belehrungen durchführen. Das Schreiben bei einer Kontrolle vorzeigen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch an uns wenden:
E-Mail: gesundheit@lrabb.de
Telefon Böblingen: 07031 663 1709
Merkblatt
Eine Besonderheit gibt es für Ehrenamtliche bei Vereinsfesten, Freizeiten und ähnlichen Veranstaltungen, wenn diese nicht häufiger als an drei Tagen im Jahr stattfinden. Für diesen Ausnahmefall ist keine Belehrung beim Gesundheitsamt erforderlich. Vermeidung von Lebensmittelinfektionen
Häufig gestellte Fragen
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Haben Sie aufgrund einer früheren Tätigkeit bereits eine Bescheinigung oder ein sogenanntes Gesundheitszeugnis, so ist dieses weiterhin gültig. Liegt Ihnen diese Bescheinigung nicht mehr vor, können Sie gegen eine Gebühr von 11,- € ein Duplikat erstellen lassen, sofern die Erstausstellung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt und Sie die Bescheinigung vom Gesundheitsamt Böblingen oder Außenstelle Leonberg erhalten haben.
Internetanmeldung
Telefonische Anmeldung
Gesundheitsamt Böblingen Parkstraße 4 Anmeldung Erdgeschoss Zi. 003 71034 Böblingen |
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Termine für die Belehrungen Tel. 0 70 31 / 6 63 - 17 09 |
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Adresse in Karte anzeigen Anfahrt (28,4 KiB) zum Gesundheitsamt Böblingen Beschreibung Fußweg (28,3 KiB) zum Gesundheitsamt Böblingen |
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