Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi/Mietwagen)
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
- Taxen
- Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr
- Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern.
Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
Voraussetzungen:
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
- Nachweis der Fachkunde bei Taxen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein im Scheckkartenformat (gegebenenfalls müssen Sie den bisherigen Führerschein zunächst in einen EU-Scheckkarteführerschein umtauschen)
- Nachweis der Fachkunde (für Taxi)
- Allgemeinmedizinische Untersuchung, Hausarzt (nicht älter als 1 Jahr)
- Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
- Leistungspsychologisches Gutachten (auch bei Wiedererteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Nicht älter als 1 Jahr)
- Behördliches Führungszeugnis (Rathaus)
- Antrag Fahrgastbeförderung
Für die Verlängerung (vor Ablauf der Frist) der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Pass
- Führerschein
- Allgemeinmedizinische Untersuchung, Hausarzt (nicht älter als 1 Jahr)
- Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
- Leistungspsychologisches Gutachten (ab Vollendung des 60 Lebensjahres oder bei Verlängerung nach Ablauf)
- Behördliches Führungszeugnis (Rathaus)
- Antrag Fahrgastbeförderung (663,7 KiB)
Kosten:
- Ersterteilung: 37,50 €, wenn Sie schon den EU-Kartenführerschein besitzen
- Verlängerung: 32,90 €
- Umtausch Ihres bisherigen Führerscheins in den Scheckkartenführerschein: zusätzlich 24,00 €
- Hinweis: Für die Fachkunde fallen zusätzliche Kosten an.
Rechtsgrundlagen:
- § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Eignung
- § 12 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Sehvermögen
- § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung