Wir erheben die Abfallgebühren jährlich in einem Gebührenbescheid. Dieser ist aufgeteilt in eine Grundgebühr nach Nutzeinheiten und in eine Leerungsgebühr, die nach der Anzahl der getätigten Leerungen berechnet wird.

1. Grundgebühr 2024

Die Grundgebühr beträgt je Nutzeinheit 138,24 €.

Nutzfläche* entspricht
Bis 200 m² Nutzfläche 0,5 Nutzeinheiten
Von 201 bis 400 m² Nutzfläche 1   Nutzeinheit
Von 401 bis 800 m² Nutzfläche 2   Nutzeinheiten
Von 801 bis 1.300 m² Nutzfläche 3   Nutzeinheiten
Von 1.301 bis 1.800 m² Nutzfläche 4   Nutzeinheiten
Von 1.801 bis 2.600 m² Nutzfläche 5   Nutzeinheiten
Jede weiteren angefangenen 800 m² Nutzfläche 1   zusätzliche Nutzeinheit.

*Die Nutzfläche umfasst alle Flächen innerhalb der Gebäude. Dazu gehören auch Treppenhäuser, Lager-, Büro- und Sozialräume sowie Keller und Technikflächen. Erstreckt sich eine Nutzung über mehrere aneinandergrenzende Grundstücke desselben Eigentümers, berechnet sich die Grundgebühr nach der gesamten Nutzfläche.

2. Leerungsgebühren 2024

Restmüllbehälter    
120 Liter Tonne 6,60 € je Leerung
240 Liter Tonne 13,20 € je Leerung
1.100 Liter Container 52,80 € je Leerung
2.500 Liter Container 118,80 € je Leerung
4.500 Liter Container 211,20 € je Leerung
Biotonne    
120 Liter Tonne 61,20 € einmalig pro Jahr
240 Liter Tonne 61,20 € einmalig pro Jahr
Wertstofftonne    
240 Liter Tonne 4,70 € je Leerung
Papierbehälter    
120 Liter Tonne kostenfrei  
240 Liter Tonne kostenfrei  
1.100 Liter Container kostenfrei  
2.500 Liter Container kostenfrei  
4.500 Liter Container kostenfrei  

Bei großen Mengen

Selbstanlieferungen

Bei schweren Abfällen oder großen Mengen sowie sperrigen Gegenständen aus dem Landkreis Böblingen können Sie auf Antrag direkt zum Restmüllheizkraftwerk anliefern.

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