Wählen Sie Mehrweg
Das können Sie tun!
Reduzieren Sie Einwegverpackungen bei Essen und Getränken zum Mitnehmen. Seit dem 01.01.2023 haben Kunden bei Speisen und Getränken zum Sofortverzehr oder im To-go-Bereich die Wahl zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen. Entscheiden Sie sich für Mehrweg!
- Fragen Sie aktiv, welche Mehrweg-Möglichkeiten angeboten werden.
Nicht nur Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés oder Bistros, sondern auch Bäckereien oder Metzgereien, die Speisen oder Getränke zum Mitnehmen anbieten, müssen sichtbar über die verschiedenen Verpackungsmöglichkeiten informieren. - Wählen Sie einen Mehrwegbecher!
Für Getränke zum Mitnehmen muss stets eine Mehrwegalternative angeboten werden. Es ist egal, aus welchem Material der angebotene Einwegbecher besteht. - Wählen Sie Mehrwegbehälter für Speisen!
Größere Betriebe sind verpflichtet, eine Mehrwegalternative für Speisen zum Mitnehmen anzubieten. - Bringen Sie eigene Behälter mit und fragen Sie nach Mehrwegalternativen.
Kleinere Betriebe müssen mitgebrachte Behälter ihrer Kundinnen und Kunden befüllen, wenn sie keine Mehrwegalternative dazu anbieten. - Einwegprodukte werden zu Müll - unabhängig vom Material!
Die Mehrwegangebotspflicht für Speisen bezieht sich leider nur auf Kunststoffe. Bedenken Sie aber, dass auch Ersatzmaterialien für Kunststoff-Behältnisse wie beispielsweise Pappe in öffentlichen Abfalleimern entsorgt und so als Restmüll verbrannt. Bleiben Sie bei Mehrweg!