Wir erheben die Abfallgebühren jährlich in einem Gebührenbescheid. Dieser ist aufgeteilt in eine Grundgebühr nach Nutzeinheiten und in eine Leerungsgebühr, die nach der Anzahl der getätigten Leerungen berechnet wird.
1. Grundgebühr 2026
Die Grundgebühr beträgt je Nutzeinheit 151,20 €.
Nutzfläche*
Nutzeinheiten
Bis 200 m² Nutzfläche
0,5
Von 201 bis 400 m² Nutzfläche
1
Von 401 bis 800 m² Nutzfläche
2
Von 801 bis 1.300 m² Nutzfläche
3
Von 1.301 bis 1.800 m² Nutzfläche
4
Von 1.801 bis 2.600 m² Nutzfläche
5
Jede weiteren angefangenen 800 m² Nutzfläche
je 1 zusätzlich
*Die Nutzfläche umfasst alle Flächen innerhalb der Gebäude. Dazu gehören auch Treppenhäuser, Lager-, Büro- und Sozialräume sowie Keller und Technikflächen. Erstreckt sich eine Nutzung über mehrere aneinandergrenzende Grundstücke desselben Eigentümers, berechnet sich die Grundgebühr nach der gesamten Nutzfläche.
2. Leerungsgebühren 2026
Art und Größe der Restmüllbehälter
Gebühr je Leerung
120 Liter Tonne
7,30 €
240 Liter Tonne
14,60 €
1.100 Liter Container
58,40 €
2.500 Liter Container
131,40 €
4.500 Liter Container
233,60 €
Größe der Biotonne
Gebühr pro Jahr
120 Liter
67,20 €
240 Liter
67,20 €
Größe der Wertstofftonne
Gebühr je Leerung
240 Liter
5,15 €
Art und Größe der Papierbehälter
Gebühr
120 Liter Tonne
kostenfrei
240 Liter Tonne
kostenfrei
1.100 Liter Container
kostenfrei
2.500 Liter Container
kostenfrei
4.500 Liter Container
kostenfrei
Bei großen Mengen
Selbstanlieferungen
Bei schweren Abfällen oder großen Mengen sowie sperrigen Gegenständen aus dem Landkreis Böblingen können Sie auf Antrag direkt zum Restmüllheizkraftwerk anliefern.