Wir erheben die Abfallgebühren jährlich in einem Gebührenbescheid. Dieser ist aufgeteilt in eine Grundgebühr nach Nutzeinheiten und in eine Leerungsgebühr, die nach der Anzahl der getätigten Leerungen berechnet wird.

1. Grundgebühr 2026

Die Grundgebühr beträgt je Nutzeinheit 151,20 €.

Nutzfläche* Nutzeinheiten
Bis 200 m² Nutzfläche 0,5
Von 201 bis 400 m² Nutzfläche 1
Von 401 bis 800 m² Nutzfläche 2
Von 801 bis 1.300 m² Nutzfläche 3
Von 1.301 bis 1.800 m² Nutzfläche 4
Von 1.801 bis 2.600 m² Nutzfläche 5
Jede weiteren angefangenen 800 m² Nutzfläche je 1 zusätzlich

*Die Nutzfläche umfasst alle Flächen innerhalb der Gebäude. Dazu gehören auch Treppenhäuser, Lager-, Büro- und Sozialräume sowie Keller und Technikflächen. Erstreckt sich eine Nutzung über mehrere aneinandergrenzende Grundstücke desselben Eigentümers, berechnet sich die Grundgebühr nach der gesamten Nutzfläche.

2. Leerungsgebühren 2026

Art und Größe der Restmüllbehälter Gebühr je Leerung
120 Liter Tonne 7,30 €
240 Liter Tonne 14,60 €
1.100 Liter Container 58,40 €
2.500 Liter Container 131,40 €
4.500 Liter Container 233,60 €
Größe der Biotonne Gebühr pro Jahr
120 Liter 67,20 €
240 Liter 67,20 €
Größe der Wertstofftonne Gebühr je Leerung
240 Liter 5,15 €
Art und Größe der Papierbehälter Gebühr
120 Liter Tonne kostenfrei
240 Liter Tonne kostenfrei
1.100 Liter Container kostenfrei
2.500 Liter Container kostenfrei
4.500 Liter Container kostenfrei

Bei großen Mengen

Selbstanlieferungen

Bei schweren Abfällen oder großen Mengen sowie sperrigen Gegenständen aus dem Landkreis Böblingen können Sie auf Antrag direkt zum Restmüllheizkraftwerk anliefern.

zu den Gebühren

Müllfahrzeug wird bei der Anlieferung verwogen