Selbstanlieferung
Gebühren 2026
Private Kleinanlieferung
Privatpersonen aus dem Landkreis Böblingen haben die Möglichkeit, Restmüll direkt anzuliefern, ab 01. Januar 2026 jedoch nur mit einem Fahrzeug, das selbständig abkippen kann. Ab 2026 ist aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen keine Handentladung mehr möglich! Wir weisen auf unsere Wertstoffhöfe hin, die bis zu 2 m³ Restmüll gegen Gebühr annehmen.
Die Gebühren betragen 258,48 €/t
sowie bei einem Gewicht von unter 200 kg pauschal 50 €.
Gewerbliche Anlieferungen
Ab 01. Januar 2026 darf im Restmüllheizkraftwerk nur noch mit Fahrzeugen angeliefert werden, die selbständig abkippen können. Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen ist keine Handentladung mehr möglich!
- Gewerbebetriebe mit Befreiung vom Benutzungszwang können die Abfälle selbst oder durch Dritte zum Restmüllheizkraftwerk anliefern: 188,63 €/t.
- Bei einem Abfallgewicht unter 200 kg gilt eine pauschale Gebühr: 40,00 €.
- Gewerbebetriebe ohne Befreiung vom Benutzungszwang können die Abfällen selbst oder durch Dritte zum Restmüllheizkraftwerk anliefern: 258,48 €/t.
- Bei einem Abfallgewicht unter 200 kg gilt eine pauschale Gebühr: 50,00 €.
Zahlungsmodalitäten
Die Gebühr muss bei der Anlieferung des Abfalls mit EC-Karte bezahlt werden. Barzahlung ist nicht möglich.
Für Gewerbebetriebe besteht die Möglichkeit, die Abfallgebühr abbuchen zu lassen. Hierzu benötigen wir mindestens eine Woche vorher Ihre Einzugsermächtigung.
