Selbstanlieferung
Gebühren 2023
Private Kleinanlieferung
Gewerbliche Anlieferungen
- Gewerbebetriebe mit Befreiung vom Benutzungszwang können die Abfälle selbst oder durch Dritte zum Restmüllheizkraftwerk anliefern: 168,60 €/t.
- Bei einem Abfallgewicht unter 200 kg gilt eine pauschale Gebühr: 40,00 €.
- Gewerbebetriebe ohne Befreiung vom Benutzungszwang können die Abfällen selbst oder durch Dritte zum Restmüllheizkraftwerk anliefern: 231,16 €/t.
- Bei einem Abfallgewicht unter 200 kg gilt eine pauschale Gebühr: 50,00 €.