Alle Abfallbehälter sind Eigentum des Landkreises Böblingen und werden grundstücksbezogen bei uns erfasst. Sie bleiben auf dem Grundstück stehen und werden vom nächsten Mieter oder Eigentümer weiter genutzt.
Um Verwechslungen zu vermeiden, dürfen die Behälter vom Nutzer mit dem Namen versehen werden.
Geht ein bebautes Grundstück auf einen anderen Eigentümer über, muss der Abfallwirtschaftsbetrieb schriftlich über den Eigentümerwechsel informiert werden.
Werden weitere Behälter oder eine andere Behältergröße benötigt, dann muss der Grundstückseigentümer oder Hausverwalter sich an uns wenden und diese schriftlich bestellen bzw. tauschen oder auch zurückgeben. Dies gilt für Restmüll- Bio- und Wertstofftonnen. Papiertonnen können, weil sie nicht gebührenpflichtig sind, kostenlos und ohne Berechtigungsschein auf unseren drei Ausgabestellen abgeholt, getauscht oder zurückgegeben werden.
