Streuobstwiesen-Börse und Ernte-Bendl

Ab Anfang September werden wieder die „Ernte-Bendl“ ausgegeben – Beitrag zur Förderung der Streuobstverwertung

Auch in diesem Jahr gibt es im Landkreis Böblingen wieder die „Ernte-Bendl“ – gelb-orange Bänder, die um Bäume herum befestigt werden können und damit als Markierung dienen, dass von diesem Baum gern geerntet werden darf. Ab Anfang September kann man die Bänder in den Rathäusern abholen. So können sowohl private „Stücklesbesitzer“ oder auch die Kommunen selbst Bäume kennzeichnen.

Die Aktion ist als ein Beitrag dazu gedacht, dass mehr Obst verwertet wird und nicht ungenützt vom Baum fällt und verkommt. Es ist eine Aktion des Landkreises Böblingen in Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises. Denn es ist jeweils schade, wenn eine Wiese von der/dem Besitzer/in nicht abgeerntet werden kann, und andererseits gibt es Menschen, die würden gern sammeln und beispielsweise den ganz eigenen Apfelsaft genießen. Dazu soll die Markierung verhelfen.

Alle Städte und Gemeinden erhalten eine Rolle solcher „Bendl“, auf Wunsch auch mehrere. Auch bei der Fachberatungsstelle für Obst und Gartenbau im Landratsamt Böblingen kann man die Markierungen erhalten (Kontakt: Helmut Ohngemach, Tel. 07031 663-2381 oder E-Mail: h.ohngemach@lrabb.de).

Eine andere Möglichkeit, Obstbäume oder ganze Obstwiesen zur Ernte anzubieten, ist die online-Streuobstwiesenbörse Böblingen, www.streuobstwiesenboerse.de. Hier können kostenlos Angebote oder auch Gesuche eingestellt werden.

Die Bänder sind aus reißfestem Papier, das mit der Zeit von selbst verrottet. Dass bei der Ernte pfleglich mit dem Baum umgegangen wird und das Ganze auf eigene Gefahr erfolgt, sollte selbstverständlich sein. Und selbstverständlich sollte auch sein, dass auch nur Obstbäume zur Ernte freigegeben sind, die auch wirklich mit dem Band versehen sind. Eigenmächtige Ernten, ohne dass der Eigentümer dies durch die Markierung genehmigt hat, sind Diebstahl, der zur Anzeige gebracht werden kann.

(Erstellt am 15. August 2023)