Sperriger, brennbarer Abfall

Sperrmüll

Sperrmüll sind Möbel und Einrichtungsgegenstände aus Holz und Kunststoff, die nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in eine leere 120l-Restmülltonne passen. Sperrmüllteile dürfen nicht schwerer als 60 kg sein und nicht größer als 2,00 m x 1,20 m x 0,80 m (Größe der Sperrmüllpressen bzw. -fahrzeuge).

Abgabe auf allen Wertstoffhöfen: kostenlos
Abholung: 50 € für bis zu 3 m³

Beispiele für Sperrmüll

  • Bett/Bettgestelle, Lattenroste
  • Matratzen
  • Polstermöbel (Sofa, Sessel, Stühle)
  • Schrankteile, Tische
  • Regale, Holzbretter
  • lose Teppiche

Sperrmüllabholung nach Terminvereinbarung

Für die Abholung wird eine Abholgebühr von 50 € für bis zu 3 m³ in Rechnung gestellt. Die Abholung erfolgt innerhalb von ca. drei Wochen ab Anmeldung. Soweit eine größere Menge zur Sperrmüllabfuhr zur Abholung bereitgestellt wird, erhöht sich die Gebühr je weitere angefangene 3 m³ um 30 €.

Der Sperrmüll muss am vereinbarten Tag spätestens um 07:00 Uhr am öffentlichen Straßenrand bereitgestellt sein - nicht in Garagen, Schuppen oder geschlossenen Räumen. Bei Nichtbereitstellung am Abholtermin wird eine Pauschale von 30 € berechnet.

Zusätzliche Express-Abholgebühr: 90 €
(Abholung innerhalb von drei Arbeitstagen, Anmeldung unter 07031 663-1550)

Sperrige Altmetalle

Schrott

Die Gegenstände müssen mindestens 60% Metallanteil aufweisen. Einzelstücke dürfen nicht länger als 4 Meter und nicht schwerer als 100 Kilogramm sein.

Abgabe auf allen Wertstoffhöfen: kostenlos
Abholung: kostenlos

Beispiele für Schrott

  • Wäscheständer
  • Bügelbretter (ohne Stoffbezug)
  • Fahrräder
  • Heimtrainer (ohne Elektronik)
  • Holz-/Ölofen (ohne Schamottsteine)
  • Bade- und Duschwannen
  • Metalltüren (ohne Glas)
  • Leitern
  • Heizkörper (leer)
  • Möbel/Möbelteile aus Metall (z. B. Regale, Bettgestelle, Stühle, Gartenliegen)

Obwohl es sich bei folgenden Gegenständen eigentlich um E-Schrott handelt, werden diese aufgrund ihres hohen Metallanteils als Schrott angenommen.

  • Herde
  • Spülmaschinen
  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner

Schrottabholung nach Terminvereinbarung

Abholgebühr: kostenlos

Der Schrott muss am vereinbarten Tag spätestens bis 7:00 Uhr am öffentlichen Straßenrand bereitgestellt werden - nicht in Garagen, Schuppen oder geschlossenen Räumen.

Bei schweren Gegenständen, wie zum Beispiel Waschmaschinen oder mehreren Teilen, müssen die Gegenstände so bereit stehen, dass das Abholfahrzeug mit Kranaufsatz diese von oben greifen kann.

Was ist kein Schrott?

  • Kühlschränke, Gefriertruhen, Fernseher, Computer oder elektrische Haushaltsgeräte können kostenlos auf den 16 Wertstoffhöfen mit großem E-Schrott abgegeben oder gegen Gebühr abgeholt werden.
  • Feuerlöscher können gegen Gebühr bei den Schadstoffannahmestellen abgegeben werden.
  • Gasflaschen sind von der Entsorgung des Landkreises ausgeschlossen. Abgabe im Handel oder bei privaten Entsorgungsfachbetrieben.
  • Autoteile und Gegenstände mit Verbrennungsmotor sind von der Annahme ausgeschlossen. Abgabe bei privaten Entsorgungsfachbetrieben.

Große Elektrogeräte

E-Schrott

Abgabe auf 16 Wertstoffhöfen mit großem E-Schrott: kostenlos
Abholung: 30 € (max. 3 Geräte)

Beispiele für großen E-Schrott

  • Kühlschränke
  • Gefriertruhen
  • Fernseher
  • Computer
  • E-Bikes
  • E-Scooter

E-Schrottabholung nach Terminvereinbarung

Abholgebühr: 30 € (max. 3 Geräte)

Die Gegenstände müssen am vereinbarten Tag spätestens bis 7:00 Uhr am öffentlichen Straßenrand bereitgestellt werden - nicht in Garagen, Schuppen oder geschlossenen Räumen.

Zum Wegwerfen zu schade

Tipps zur Abfallvermeidung